Strompreise 2025

Sinkende Strompreise in Steffisburg im kommenden Jahr

Die sorgfältige Energiebeschaffungsstrategie der NetZulg AG zahlt sich für die Kundinnen und Kunden in Steffisburg aus: Der leichte Anstieg der Netznutzungskosten wird durch den niedrigeren Energiepreis mehr als ausgeglichen; der durchschnittliche Strompreis über alle Tarife reduziert sich um 6%. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt sinken die Kosten um 6,5%.
 

Niedrigere Energiekosten
Einen Grossteil der Energie erwirbt die NetZulg AG tranchiert und im Voraus an den Strombörsen. Diese Einkaufsstrategie führt dazu, dass die Energiekosten im Jahr 2025 nicht nur auf dem niedrigen Niveau gehalten werden können, sondern erneut sinken.
 

Veränderungen bei den Kosten für die Netzübertragung
Die Gebühren für die Nutzung der Stromnetze umfassen die lokalen Kosten in Steffisburg, einschliesslich der Vorliegerkosten für die Netzübertragung durch BKW und Swissgrid. Während die Kosten der Vorliegernetze stabil geblieben sind, steigen die Netzkosten der NetZulg AG um rund 5,8%. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid reduziert den Tarif für die allgemeinen Systemdienstleistungen signifikant von 0,75 Rappen pro Kilowattstunde auf 0,55 Rappen pro Kilowattstunde sowie für die Winterstromreserve von bisher 1,20 Rappen pro Kilowattstunde auf 0,23 Rappen pro Kilowattstunde.
 

Abgaben
Die Abgaben an die Gemeinde Steffisburg reduzieren sich leicht um durchschnittlich 4,3%. Der Netzzuschlag des Bundes zur Förderung der erneuerbaren Energien und zum Schutz der Gewässer und Fische bleibt unverändert.
 

Rückliefertarife
Mit der Annahme des neuen Energiegesetzes und der damit verbundenen Änderungen der Energieverordnung übernimmt die NetZulg AG die entsprechende Handhabung für die Produzenten in ihrem Netzgebiet. Ab dem 1. Januar 2025 wird der zurückgelieferte Solarstrom anhand des vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreises für Photovoltaik vergütet. Die Berechnung und Veröffentlichung erfolgen durch das Bundesamt für Energie. Die Vergütung erfolgt rückwirkend für das jeweils berechnete Quartal.
Die Energieverordnung wird einen Mindestpreis für die Vergütung von Solarstrom vorgeben. Die NetZulg AG wird nach Bekanntgabe der Ausführungsdetails zum neuen Energiegesetz gegebenenfalls eine zusätzliche Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen festlegen.
 

Preisinformationen

Strompreise 2025 für Haushaltskundinnen und -kunden (PDF)
Strompreise 2025 für Gewerbe- und Industriekundschaft (PDF)

Mitteilung zu Preisänderungen 2025 (PDF)

 

« Zurück