Bestellung Baustromanschluss Zählerkasten

Merkblatt

Zeitpunkt und Bestellung    

Um eine termingerechte Abwicklung zu garantieren, ist eine schriftliche Bestellung mindestens fünf Arbeitstage vor dem gewünschten Anschluss erforderlich. Die Bestellung kann durch eine konzessionierte Elektroinstallationsunternehmung oder durch den Bauunternehmer erfolgen. Zwecks Abklärung der Anschlussmöglichkeiten muss der auftraggebende Baumeister respektive der auftraggebende Elektroinstallateur vor dem Einreichen des Bestellformulares mit der NetZulg AG Kontakt aufnehmen.
 

Installationsanzeige

Eine Installationsanzeige des Installateurs ist nicht erforderlich. Für die Baustelleninstallation muss vom Elektroinstallateur eine Fertigstellungsanzeige mit Schlussprotokoll erstellt werden. Zudem benötigt die NetZulg AG für jede Baustelleninstallation den durch eine unabhängige Kontrollinstanz erstellten Sicherheitsnachweis.
 

Netzanschlussstelle, Art des Netzanschlusses, Installationszuleitung

Die Netzanschlussstelle wird aufgrund der Netzsituation durch die NetZulg AG bestimmt. Der baustellenseitige Anschluss erfolgt an den eigens dafür vorgesehenen Bauanschlusszählerkasten (BAZK, Lieferung durch die NetZulg AG). Der Anschluss des Baustromverteilers am BAZK kann durch den Installateur zeitlich unabhängig vorgenommen werden. Die Kosten für die Installationszuleitung müssen bauseits übernommen werden.
 

Demontage des Anschlusses  

Die Demontage des Anschlusses am BAZK kann unabhängig jederzeit durch den Elektroinstallateur erfolgen. Der Elektroinstallateur meldet der NetZulg AG anschliessend die Verfügbarkeit des BAZK. Die Meldung ist in schriftlicher oder mündlicher Form möglich.
 

Verrechnung    

Die NetZulg AG verrechnet die Aufwendungen nach der Erstellung des Anschlusses nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiliges Energieversorgers oder zu folgenden Pauschalansätzen:

BAZK 125A/87kW

Montage und Demontage des BAZK 

CHF 300.00  auf Gemeindegebiet Steffisburg
CHF 400.00  ausserhalb inklusive Wegpauschale
CHF 350.00  Miete des BAZK für die ersten 6 Monate 
CHF   50.00  Zuschlag für jeden weiteren Monat

Pauschalansätze BAZK 200A

Montage und Demontage des BAZK 

CHF 300.00  auf Gemeindegebiet Steffisburg
CHF 400.00  ausserhalb inklusive Wegpauschale
CHF 550.00  Miete des BAZK für die ersten 6 Monate 
CHF   70.00  Zuschlag für jeden weiteren Monat


Die Pauschalansätze Montage und Demontage sowie die Miete der ersten sechs Monate werden mit der ersten Quartals-Rechnung verrechnet.
 

Technische Anschlussbedingungen

Werden Geräte oder Maschinen und dergleichen an die Baustelleninstallationangeschlossen, die unzulässige oder störende Netzrückwirkungen verursachen, so können die EVU zu Lasten des Verursachers technische Massnahmen vorschreiben.
Die Energie wird im BAZK gemessen. Eine Zählermontage im Baustromverteiler entfällt. Der vorhandene freie Zählerplatz kann durch den Elektroinstallateur überbrückt werden. Der Ersteller haftet für allfällige Schäden, die durch mangelhafte Montage oder unsachgemässe Instandhaltung entstehen. Die Werkvorschriften sind verbindlich.
 

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