Rücklieferpreise Solarstrom

Das neue Energiegesetz regelt die Vergütung für Solarstrom-Rücklieferungen schweizweit einheitlich. Ab 1. Januar 2026 gilt zusätzlich eine Mindestvergütung. So bleibt die Amortisation typischer Anlagen auch bei tieferen Marktpreisen möglich.

Referenzmarktpreise

Die Rückliefervergütung richtet sich nach dem Referenzmarktpreis: Er zeigt den durchschnittlichen Börsenstrompreis des letzten Quartals und wird vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise berechnet. Darum erfolgt die Vergütung rückwirkend. Wir veröffentlichen den Referenzmarktpreis jeweils etwa zwei Wochen nach Quartalsende.

1. Quartal 2026  10.27 Rp./kWh
4. Quartal 2025 9.51 Rp./kWh
3. Quartal 2025 5.73 Rp./kWh
2. Quartal 2025 2.76 Rp./kWh
1. Quartal 2025 10.38 Rp./kWh

Mindestvergütung ab 2026

bis 30 kW (mit oder ohne Eigenverbrauch)  6.0 Rp./kWh
30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch 6.2 Rp./kWh
30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch abgestuft gemäss Formel
30 kW * 6.0 Rp./kWh / Leistung der PV-Anlage (kW) = Mindestvergütung (Rp./kWh)h)
ab 150 kW 0.0 Rp. / kWh

Herkunftsnachweise

Im Versorgungsgebiet Oberhofen kaufen wir Betreibern von Photovoltaikanlagen die Herkunftsnachweise ab, wenn die Anlage:

  • im Versorgungsgebiet der ENO steht und in Betrieb ist
  • bei der Pronovo angemeldet und beglaubigt ist
  • eine installierte Leistung von mindestens 2 kW verfügt keine KEV-Förderung erhält
  • keine Produktionsanlage einer ZEV ist

Die ENO vergütet im Jahr 2026 den Herkunftsnachweis mit 1.0 Rp./kWh

Solarstrom gemeinsam nutzen

Je mehr Solarstrom direkt vor Ort genutzt wird, desto schneller rechnet sich Ihre Anlage.

Produzieren Sie Strom mit einer Photovoltaikanlage und teilen Sie ihn mit anderen – das lohnt sich. Gleichzeitig leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende. Solarstrom lässt sich im Mehrfamilienhaus, mit Nachbarhäusern, im Quartier oder sogar innerhalb der Gemeinde Blumenstein teilen – für jeden dieser Fälle gibt es eine passende Lösung. Wir beraten Eigentümer und Verwaltungen und unterstützen Sie mit Dienstleistungen rund um den Eigenverbrauch.

Wir bieten Ihnen mit DachStrom ENO eine komfortable Abrechnungslösung und übernehmen für PV-Anlagenbesitzer auch das Inkasso.
(nicht für ZEV und vZEV).

DachStrom

Praxismodell VNB mit DachStrom ENO

Die einfache Lösung für Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern

Mit DachStrom ENO verkaufen Sie den Solarstrom direkt vom Dach an Ihre Mieterschaft – ohne komplizierte Verträge und ohne neue Leitungen. Ihre Mieterinnen und Mieter profitieren von günstigem, lokal produziertem Strom. Sie steigern die Rentabilität Ihrer Anlage und machen Ihre Liegenschaft attraktiver. Die ENO übernimmt die Messung: Wir lesen die Zähler aus und erfassen den Verbrauch jeder Partei. Dabei unterscheiden wir sauber zwischen Solarstrom vom Dach und Strom aus dem öffentlichen Netz. Den Preis für den Solarstrom legt die Vermieterschaft fest – meist liegt er unter dem üblichen Strompreis aus dem Netz.

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft LEG mit DachStrom ENO

Der Marktplatz für Solarstrom in Oberhofen

Eine LEG vereint Stromproduzenten und Endverbraucher, die in derselben Gemeinde und beim gleichen Verteilnetzbetreiber angeschlossen sind. In der Gemeinschaft entsteht ein Marktplatz für den Handel mit lokal erzeugtem Strom: Produzenten in Oberhofen speisen ihren Strom ein, Endverbraucher in der LEG beziehen diesen Strom im Rahmen ihrer Teilnahme.

ZEV/vZEV

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV/vZEV

Gründung einer Gesellschaft für die selbstständige Nutzung von Solar- und Netzstrom

Nach der Installation einer Photovoltaikanlage – oder auch mit einer bereits bestehenden Anlage – können die Nutzerinnen und Nutzer eine Gemeinschaft bilden. Der produzierte Solarstrom wird dann über die eigenen Zähler der Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) geliefert. Die bisherigen Anschlüsse werden zurückgebaut; die Kosten dafür trägt die Grundeigentümerschaft.

Caroline, Thomas, Vincent

Haben Sie Fragen?

Möchten Sie mehr über die gemeinsame Nutzung von Solarstrom wissen? 
Gerne hilft Ihnen unser Vertriebs-Team weiter. 

Fragen und Antworten

  • Welches ist die ideale Lösung für die gemeinsame Nutzung von Solarstrom?

    DachStrom bietet Vermieterinnen und Vermietern eine einfache Lösung, um Solarstrom direkt vom eigenen Dach an die Mieterschaft zu verkaufen – ohne zusätzliche Leitungen und mit vollständiger Mess- und Abrechnungsdienstleistung durch die NetZulg AG. So profitieren Mieterinnen und Mieter von günstigem, lokal produziertem Strom, während Eigentümer die Rentabilität ihrer Anlage und die Attraktivität ihrer Liegenschaft steigern.

    Eine LEG verbindet lokale Stromproduzenten und -verbraucher innerhalb derselben Gemeinde zu einem gemeinsamen Marktplatz für Solarstrom. Produzenten speisen ihren Strom ein, während teilnehmende Haushalte diesen lokal erzeugten Strom direkt aus der Gemeinschaft beziehen.

    Mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) wird der produzierte Solarstrom über die eigenen Zähler der Gemeinschaft geliefert, nachdem die bisherigen Anschlüsse auf Kosten der Grundeigentümerschaft zurückgebaut wurden. Die ZEV übernimmt zudem sowohl die Messung als auch die anteilige Abrechnung des zusätzlich aus dem Netz bezogenen Stroms.