Bestellung Baustromanschluss Zählerkasten

Für eine termingerechte Ausführung benötigen wir Ihre schriftliche Bestellung mindestens fünf Arbeitstage vor dem gewünschten Anschluss. Die Bestellung kann durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen oder den Bauunternehmer erfolgen. Bitte klären Sie die Anschlussmöglichkeiten vor dem Absenden des Formulars direkt mit der NetZulg AG ab.


  • Installationsanzeige

    Eine Installationsanzeige ist nicht nötig. Für jede Baustelleninstallation erstellt der Elektroinstallateur eine Fertigstellungsanzeige mit Schlussprotokoll. Zusätzlich benötigt die NetZulg AG für jede Baustelleninstallation einen Sicherheitsnachweis einer unabhängigen Kontrollstelle.

  • Montage und Demontage

    Montage
    Die NetZulg AG bestimmt die Netzanschlussstelle. Der baustellenseitige Anschluss erfolgt am Bauanschlusszählerkasten (BAZK), der von der NetZulg AG geliefert wird. Der Elektroinstallateur kann den Baustromverteiler unabhängig vom Anschluss des BAZK montieren. Die Kosten für die Installationszuleitung trägt der Bauherr.

    Demontage
    Die Demontage am BAZK kann jederzeit durch den Elektroinstallateur erfolgen. Danach meldet er der NetZulg AG schriftlich, dass der BAZK wieder verfügbar ist.

  • Verrechnung

    Die NetZulg AG stellt die Arbeiten nach der Erstellung des Anschlusses gemäss den AGB des jeweiligen Energieversorgers oder nach folgenden Ansätzen in Rechnung.

    BAKZ bis 80A

    CHF 500.00 auf Gemeindegebiet Steffisburg (pauschal)
    CHF 600.00 ausserhalb inklusive Wegpauschale (pauschal)
    CHF 375.00 Miete des BAZK für die ersten 6 Monate 
    CHF   60.00 Zuschlag für jeden weiteren Monat


    BAKZ bis 300A

    CHF 800.00 auf Gemeindegebiet Steffisburg (pauschal)
    CHF 900.00 ausserhalb inklusive Wegpauschale (pauschal)
    CHF 575.00 Miete des BAZK für die ersten 6 Monate 
    CHF   90.00 Zuschlag für jeden weiteren Monat

    Montage, Demontage und die Miete für die ersten sechs Monate werden mit der ersten Quartalsrechnung verrechnet.

  • Technische Anschlussbedingungen

    Verursachen angeschlossene Geräte oder Maschinen unzulässige Netzrückwirkungen, kann das Energieversorgungsunternehmen auf Kosten des Verursachers technische Massnahmen verlangen. Die Energie wird über den BAZK der NetZulg AG gemessen.

    • Im Baustromverteiler wird kein Zähler montiert.
    • Der Elektroinstallateur kann den freien Zählerplatz überbrücken und trägt die Verantwortung für Schäden durch fehlerhafte Montage oder unsachgemässe Instandhaltung.
    • Die Werkvorschriften sind verbindlich einzuhalten.
Baustromanschluss
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Baustelle
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