Rücklieferpreise Solarstrom

Das neue Energiegesetz regelt die Vergütung für Solarstrom-Rücklieferungen schweizweit einheitlich. Ab 1. Januar 2026 gilt zusätzlich eine Mindestvergütung. So bleibt die Amortisation typischer Anlagen auch bei tieferen Marktpreisen möglich.

Referenzmarktpreise

Die Rückliefervergütung richtet sich nach dem Referenzmarktpreis: Er zeigt den durchschnittlichen Börsenstrompreis des letzten Quartals und wird vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise berechnet. Darum erfolgt die Vergütung rückwirkend. Wir veröffentlichen den Referenzmarktpreis jeweils etwa zwei Wochen nach Quartalsende.

1. Quartal 2026  10.27 Rp./kWh
4. Quartal 2025 9.51 Rp./kWh
3. Quartal 2025 5.73 Rp./kWh
2. Quartal 2025 2.76 Rp./kWh
1. Quartal 2025 10.38 Rp./kWh

Mindestvergütung ab 2026

bis 30 kW (mit oder ohne Eigenverbrauch)  6.0 Rp./kWh
30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch 6.2 Rp./kWh
30 bis 150 kW mit Eigenverbrauch abgestuft gemäss Formel
30 kW * 6.0 Rp./kWh / Leistung der PV-Anlage (kW) = Mindestvergütung (Rp./kWh)h)
ab 150 kW 0.0 Rp. / kWh

Abnahme von Herkunftsnachweisen

Im Versorgungsgebiet Steffisburg kaufen wir Betreibern von Photovoltaikanlagen die Herkunftsnachweise ab, wenn die Anlage:

  • im Versorgungsgebiet der NetZulg AG steht und in Betrieb ist
  • bei der Pronovo angemeldet und beglaubigt ist
  • eine installierte Leistung von mindestens 2 kW verfügt
  • keine KEV-Förderung erhält

Die NetZulg AG vergütet im Jahr 2026 pro kWh insgesamt 1.3 Rp.: 1.0 Rp. für den Herkunftsnachweis sowie zusätzlich 0.3 Rp., dem Grosshandelspreis für Solarstrom-HKN.

Photovoltaikanlage im Frühling

Solarstrom gemeinsam nutzen

Solarstrom lässt sich im Mehrfamilienhaus, mit Nachbarhäusern, im Quartier oder sogar innerhalb der Gemeinde Steffisburg teilen – für jeden dieser Fälle gibt es eine passende Lösung. Wir beraten Eigentümer und Verwaltungen und unterstützen Sie mit Dienstleistungen rund um den Eigenverbrauch.