Fragen & Antworten

  • Gibt es Alternativen zur Fernwärme?

    In den Gebieten Hardegg, Flühli, Klosternweg, Uf den Müren und Walkeweg/Gummweg bieten sich andere Lösungen zur Wärmeerzeugung an. Der Betrieb und Unterhalt solcher dezentralen Anlagen oder Inselnetzen kann durch die NetZulg AG geprüft werden. Zögern Sie nicht, bei Fragen anzurufen oder zu mailen. Das Wärmeteam der NetZulg AG ist für Sie da und berät Sie gerne, selbstverständlich auch vor Ort.

    Kontakt mit dem Vertriebsteam
  • Gibt es ein Stromprodukt ohne Mittagssteuerung?

    Wir bieten den Tarif «Einfach Haushalt ET» an. Er ist im Vergleich zum Wahlprodukt «Haushalt DT Doppeltarif» teurer. Im Gegenzug entfällt die aktive Steuerung von elektrischen Geräten mit einer Anschlussleistung von über 3 Kilowatt.

    Stromversorgung über den «Allgemein-Zähler»
    Wird die Waschmaschine über den Zähler für den allgemeinen Verbrauch mit Strom versorgt liegt ein allfälliger Entscheid für einen Tarifwechsel in der Verantwortung Ihrer Immobilienverwaltung. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an diese Stelle

  • Gibt es Fördergelder von Gemeinde und Kanton?

    Ja, es gelten die aktuellen Bedigungen der Gemeinde Steffisburg und des Kantons Bern. Die Verantwortung für die korrekte Beantragung der Fördergelder obliegt der Bauherrschaft.

      Information (PDF)
  • Ich finde meine Rechnung nicht mehr. Was ist zu tun?

    Melden Sie sich einfach im Kundenportal an. Dort können Sie alle Ihre Abrechnungen bequem einsehen und herunterladen.

      Kundencenter
  • Kann ich meine Liegenschaft an das Fernwärmenetz anschliessen?

    Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Anschluss möglich ist.
    Sobald wir Ihre Angaben erhalten haben und ein Anschluss möglich ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin. Auf dieser Grundlage und mit den Details zu Ihrer bestehenden Heizung können wir Ihnen anschliessend eine Richtofferte erstellen.

    Das entsprechende Anfrageformular finden Sie hier:

    Anfrage Wärmeversorgung
  • Kann ich meinen selbst produzierten Solarstrom auf der Ladestation nutzen – und ist bidirektionales Laden möglich?

    Unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen und der gesetzlichen Vorgaben für Messung und Abrechnung können Sie Ihren eigenen Solarstrom direkt auf der Ladestation nutzen. Unsere Ladestationen sind zudem bereits bidirektional ready – sobald die Funktion offiziell freigeschaltet ist, kann sie unter geeigneten Rahmenbedingungen genutzt werden.
  • Kann jemand Fremdes meine Ladestation nutzen – und kann ich meinen Strom mit meinem Nachbarn teilen?

    Ladestationen sind standardmässig gegen Fremdzugriff geschützt, und die Freischaltung erfolgt über das eCarUp‑Portal. Wenn Sie Ihren Strom mit einer anderen Person teilen möchten, können Sie diese einfach in Ihrem Account freischalten – die gegenseitige Abrechnung organisieren Sie dann untereinander.
  • Warum steuert die NetZulg AG elektrische Verbraucher?

    In Steffisburg werden über die Mittagszeit Geräte abgeschaltet. So sinkt die Verbrauchsspitze am Mittag, und das wirkt sich positiv auf die Stromtarife aus. Betroffen sind elektrische Verbraucher wie Wärmepumpen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Ladestationen und Saunen. Geräte mit weniger als 3 kW Anschlussleistung sind ausgenommen.
    Hintergrund: Unser Vorlieferant verrechnet neben der gelieferten Strommenge auch die höchste Spitzenleistung. Weil diese Spitze in Steffisburg meist mittags entsteht, senkt die Mittagssteuerung die Kosten. Gleichzeitig ist sie Teil des Lastmanagements und unterstützt die Energiewende.
    Tipp: Prüfen Sie bei bestehenden Geräten die Anschlussleistung und fragen Sie Ihren Elektroinstallateur bei einem Austausch nach Möglichkeiten.

  • Was passiert, wenn ich meine Rechnung nicht pünktlich bezahle?

    Wenn eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wird, fallen Mahngebühren an. Bei weiterem Zahlungsverzug drohen zusätzliche Kosten wie Verfügungsgebühren oder Gebühren für einen möglichen Stromunterbruch.
    Damit es gar nicht erst so weit kommt: Nehmen Sie bitte frühzeitig, nach Erhalt der Rechnung, Kontakt mit unserem Kundenservice auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

      Verzugsfolgen
  • Was sind die Vorteile einer Fernwärme?

    Versorgungssicher – Wärme rund um die Uhr 
    Wir versorgen Ihre Liegenschaft zuverlässig – ob die Wärme aus Blockheizkraftwerken (BHKW), der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) oder aus einem Gaskessel für Spitzenlasten stammt. 

    Sorglos im Betrieb – Platz gewinnen, Kosten senken 
    Statt einer eigenen Heizung nutzen Sie eine platzsparende, nahezu wartungsfreie Wärmeübergabestation. Kamin und Heizöltank entfallen: mehr Platz im Keller, keine Gefahrstoffe. Tieferer Aufwand im Alltag: kein Kaminfeger, keine Heizungswartung, kein Service-Abo, kein Beschaffungsaufwand. 

    Regional und zukunftsorientiert 
    Abwärme aus der KVA und hocheffiziente BHKW setzen die Energiestrategie 2050 konsequent um und erhöhen die Unabhängigkeit vom Ausland. 

    Effizient und umweltfreundlich 
    Wir nutzen Primärenergie optimal mit gleichzeitiger Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung). An allen Produktionsstandorten arbeiten wirksame Abgasfilter für saubere Luft.

  • Was sind die Vorteile von Smart Meter?

    Dank der automatischen Datenauslesung ist keine manuelle Ablesung im Gebäude mehr nötig. Die Smart‑Meter erfassen sowohl Zählerstände als auch Lastgangdaten. Ergänzend werden – wo vorhanden – auch die Werte der Wasser‑ und Gaszähler übertragen. Bei Bedarf können zudem Ereignis‑ und Fehlermeldungen abgerufen werden.
    Die gesamte Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und bleibt jederzeit innerhalb des Energieversorgers.

     
  • Welche Datenformate sind verfügbar?

    PDF‑Daten stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.
    Die Ausgabe der Plandaten im Format DXF/DWG ist kostenpflichtig: Für das erste Medium pro Baustelle werden CHF 60.– berechnet, jedes weitere Medium kostet CHF 40.– (jeweils exkl. MwSt.).

  • Welches ist die ideale Lösung für die gemeinsame Nutzung von Solarstrom?

    DachStrom bietet Vermieterinnen und Vermietern eine einfache Lösung, um Solarstrom direkt vom eigenen Dach an die Mieterschaft zu verkaufen – ohne zusätzliche Leitungen und mit vollständiger Mess- und Abrechnungsdienstleistung durch die NetZulg AG. So profitieren Mieterinnen und Mieter von günstigem, lokal produziertem Strom, während Eigentümer die Rentabilität ihrer Anlage und die Attraktivität ihrer Liegenschaft steigern.

    Eine LEG verbindet lokale Stromproduzenten und -verbraucher innerhalb derselben Gemeinde zu einem gemeinsamen Marktplatz für Solarstrom. Produzenten speisen ihren Strom ein, während teilnehmende Haushalte diesen lokal erzeugten Strom direkt aus der Gemeinschaft beziehen.

    Mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) wird der produzierte Solarstrom über die eigenen Zähler der Gemeinschaft geliefert, nachdem die bisherigen Anschlüsse auf Kosten der Grundeigentümerschaft zurückgebaut wurden. Die ZEV übernimmt zudem sowohl die Messung als auch die anteilige Abrechnung des zusätzlich aus dem Netz bezogenen Stroms.
  • Wie erfolgt der Wechsel auf Smart Meter?

    Der Austausch der Geräte erfolgt in geografischen Etappen. Verschiedene Kriterien und Rahmenbedingungen erfordern eine laufende Anpassung der Planung. Deshalb können wir keine verbindlichen Termine zusichern.
    Für den Zählerwechsel ist ein Stromunterbruch von höchstens 30 Minuten notwendig. Ihr Energieversorger informiert alle Betroffenen frühzeitig und sucht stets praxisnahe Lösungen.
    Der Ersatz der Stromzähler sowie die Anbindung und – wo vorhanden – Wasser- und Gaszählern verursachen für unsere Kundinnen und Kunden keine Kosten.
  • Wie gehe ich vor, wenn ich in der Einstellhalle eine Ladestation installieren will?

    Die Installation von Ladestationen ist eine bauliche Massnahme, über die die Eigentümerschaft entscheidet – inklusive der Frage, ob eine gemeinsame, intelligente Ladelösung oder nur eine Einzelplatzerschliessung umgesetzt wird. Für die Vorbereitung empfehlen wir ein Vorprojekt: Dazu gehören eine Lastgangmessung zur Prüfung des Hausanschlusses, die Einholung einer Offerte beim Installateur sowie die Vorstellung des Projekts an die Eigentümerschaft.

      Anfrage Ladelösung
  • Wie werden mir die Kosten für das Laden verrechnet und welchen Support erhalte ich?

    Die Ladestation übermittelt Ihren Energieverbrauch automatisch an unser internes Verrechnungssystem, und die Kosten erscheinen bequem auf Ihrer Stromrechnung. Die Preise für Ladestationen und Verrechnung finden Sie transparent in unserer aktuellen Preisliste. Unterstützung erhalten Sie während unserer Büroöffnungszeiten.

      LadeStrom Preise
  • Wieso werden Smart Meter installiert?

    Am 21. Mai 2017 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das revidierte Energiegesetz angenommen. Dieses verpflichtet die Stromversorger, bis Ende 2027 mindestens 80% der heutigen Stromzähler durch moderne, intelligente Messsysteme (Smart Meter) zu ersetzen. Gleichzeitig bilden die neuen Zähler eine wichtige Grundlage für einen zukünftigen, offenen Strommarkt und tragen langfristig zur Stabilität des Stromnetzes bei.
  • Wo finde ich frühere Rechnungen?

    Im Kundencenter finden Sie alle Ihre Rechungen, Verbrauchsübersichten und Verträge.

      Kundencenter