Rücklieferung
von Solarstrom 2026
Produziert Ihre Solaranlage in Steffisburg mehr Strom, als Sie im Moment benötigen, fliesst der Überschuss automatisch ins Stromnetz. Diese Einspeisung heisst Rücklieferung. Die NetZulg AG übernimmt diesen Strom und entschädigt Sie dafür. Zusätzlich vergüten wir die Herkunftsnachweise (HKN). Wichtig: Die Entschädigung für den eingespeisten Strom und die Vergütung der Herkunftsnachweise sind voneinander unabhängig. Seit Anfang 2025 basiert die Vergütung für eingespeisten Solarstrom auf dem Referenzmarktpreis für Photovoltaik, der quartalsweise ermittelt wird. Die Auszahlung erfolgt jeweils rückwirkend für das vergangene Quartal. Das neue Energiegesetz sorgt dafür, dass die Rücklieferung schweizweit nach denselben Grundsätzen vergütet wird. Ab 1. Januar 2026 gilt zusätzlich eine Mindestvergütung für Solarstrom-Rücklieferungen. Damit bleibt die Amortisation typischer Anlagen auch bei länger anhaltend tiefen Marktpreisen möglich.
Referenzmarktpreis
Der Referenzmarktpreis ist ein Richtwert, der zeigt, wie hoch der Strompreis an der Börse im Durchschnitt war. Das Bundesamt für Energie (BFE) berechnet diesen Preis quartalsweise für jede Produktionsart, zum Beispiel für Photovoltaik. Grundlage sind die an der Strombörse Swissix gehandelten Preise, gewichtet mit den effektiv eingespeisten Strommengen. Weil der Referenzmarktpreis immer für das bereits abgeschlossene Quartal berechnet wird, erfolgt die Vergütung für die Rücklieferung rückwirkend. Das BFE publiziert die Referenz-Marktpreise in der Regel in der zweiten Woche nach Quartalsende. Der Strommarktpreis schwankt über das Jahr. Im Sommer liegt der Preis oft tiefer, weil die Nachfrage geringer ist und gleichzeitig mehr Strom aus Wasserkraft und Solarenergie verfügbar ist. Im Winter steigt die Nachfrage, unter anderem wegen des Heizbedarfs, und das Angebot fällt häufig knapper aus. Zusätzlich beeinflussen auch Brennstoffpreise und die aktuell verfügbaren Produktionskapazitäten die Börsenpreise.
Der Referenzmarktpreis veröffentlicht die NetZulg AG jeweils zwei Wochen nach Quartalsende.
Mindestvergütung ab 2026
Ab 1. Januar 2026 gilt in der Schweiz für die Rücklieferung von Solarstrom eine garantierte Mindestvergütung. Diese Regel sorgt für mehr Planungssicherheit und unterstützt die Amortisation typischer Photovoltaikanlagen auch dann, wenn die Marktpreise über längere Zeit tief bleiben. Die Mindestvergütung betrifft nur den eingespeisten Strom (die Energie in Rp./kWh).
So funktioniert es in der Praxis:
Die NetZulg AG richtet die Vergütung weiterhin nach dem Referenzmarktpreis aus. Liegt dieser im betreffenden Quartal unter der Mindestvergütung, bezahlen wir den vorgegebenen Mindestwert. Liegt der Referenz-Marktpreis darüber, gilt der höhere Wert.
Leistung Photovoltaikanlage Mindestvergütung
| bis 30 kW (mit oder ohne Eigenverbrauch) | 6.0 Rp./kWh |
| 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch | 6.2 Rp./kWh |
| 30 bis 150 kW ohne Eigenverbrauch | abgestuft gemäss Formel 30 kW * 6.0 Rp./kWh / Leistung der PV-Anlage (kW) = Mindestvergütung (Rp./kWh)h) |
| ab 150 kW | 0.0 Rp. / kWh |
Herkunftsnachweis (HKN)
Ein Herkunftsnachweis (HKN) ist ein offizielles, elektronisches Zertifikat für Strom. Für jede erzeugte Kilowattstunde wird ein HKN ausgestellt. Er zeigt transparent, wie und wann der Strom produziert wurde und woher er stammt, zum Beispiel aus Solarenergie und aus welcher Anlage. Zusätzlich kann der HKN besondere Qualitätsmerkmale ausweisen, etwa ein anerkanntes Label. Wichtig ist die Trennung zwischen physischem Strom und Zertifikat: Der HKN ist vom
Stromfluss entkoppelt. Das bedeutet: Der Solarstrom fliesst ins Netz, und der HKN wird separat im Herkunftsnachweissystem erfasst und kann unabhängig davon übertragen oder verkauft werden.
In der Schweiz führt Pronovo das Herkunftsnachweissystem als akkreditierte Zertifizierungsstelle. Dort werden HKN erfasst, übertragen, ausgestellt und entwertet. Die Entwertung ist wichtig, damit ein HKN nicht doppelt verwendet wird, zum Beispiel für die Stromkennzeichnung gegenüber Endkundinnen und Endkunden. Die NetZulg AG kauft den Kundinnen und Kunden den HKN von Solarstrom, wenn die Anlage
- im Versorgungsgebiet der NetZulg AG steht und in Betrieb ist
- bei Pronovo angemeldet und beglaubigt ist
- eine installierte Leistung von mindestens 2 kW hat
- keine KEV-Förderung erhält
Die NetZulg AG vergütet im Jahr 2026 pro kWh insgesamt 1.3 Rp.: 1.0 Rp. für den Herkunftsnachweis sowie zusätzlich 0.3 Rp., dem Grosshandelspreis für Solarstrom-HKN.
Eigenverbrauch
Wer den Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage direkt im Haus nutzt, senkt die Stromkosten. Jede Kilowattstunde, die nicht aus dem Netz bezogen werden muss, spart Geld. So zahlt sich die Investition in die Anlage mit der Zeit doppelt aus: durch eigenen Strom und durch weniger Einkauf von Energie. Solarstrom entsteht vor allem tagsüber und stark wetterabhängig. Der Verbrauch liegt aber oft morgens und abends am höchsten. Genau hier liegt das Potenzial: Wenn Sie Ihren Stromverbrauch gezielt in die Sonnenstunden verschieben oder automatisch steuern lassen, steigt der Eigenverbrauch. Das hilft auch dem Stromnetz, weil weniger Leistung zu Spitzenzeiten transportiert werden muss.
Schritte zu höherem Eigenverbrauch:
- Wärme gezielt erzeugen: Wärmepumpen und Wärmepumpenboiler lassen sich so einstellen, dass sie bei Solarstrom-Überschuss automatisch laufen. Achten Sie bei neuen Geräten auf dasLabel SG Ready.
- Smart-Home und Energiemanagement nutzen: Ein Energiemanagement-System vernetzt Geräte im Haushalt und steuert sie passend zur Solarproduktion. Das System priorisiert zum Beispiel Warmwasser, Heizung oder Laden, je nach Bedarf.
- Verwendung von Haushaltsgeräten in die Sonnenzeit legen: Waschen, Trocknen und Geschirrspülen funktionieren ideal tagsüber. Timer-Funktionen, Anzeigen oder automatische Steuerungen machen das einfach und alltagstauglich.
- Solarstrom speichern: Ein Batteriespeicher ermöglicht die Nutzung von Solarstrom in der Nacht. Lassen Sie prüfen, ob ein Speicher für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Solarstrom gemeinsam nutzen: In Mehrfamilienhäusern unterstützt unser Verrechnungs-Angebot DachStrom die gemeinsame Nutzung von Solarstrom.




