Stromprodukte

Wählen Sie das für Sie passende Stromprodukt.

Beispielbild Holzverabeitendes Gewerbe

Gewerbe

Standardprodukt mit Leistungsmessung

Für Gewerbe- und Industriekunden mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 50'000 und 100'000 kWh.
mit Leistungsmessung und Anschluss an Niederspannung 0.4 kV (Netzebene 7)

Doppeltarif (DT): Der Strom kostet tagsüber mehr (Hochtarif von etwa 07.00 bis etwa 21.00 Uhr) und ist nachts günstiger (Niedertarif in der übrigen Zeit). 

Strompreis 2026

  • Hochtarif 29.87 Rp./kWh exkl. 8,1 % MwSt.
  • Niedertarif 27.06 Rp./kWh exkl. 8,1 % MwSt.

Industrie

Beispielbild Bedienungsfeld Produktionsanlage

Standardprodukt mit Leistungsmessung

Für Gewerbe- und Industriekunden mit einem jährlichen Stromverbrauch über 100'000 kWh.
Mit Leistungsmessung und Anschluss an Niederspannung 0.4 kV (Netzebene 7)

Doppeltarif (DT): Der Strom kostet tagsüber mehr (Hochtarif von etwa 07.00 bis etwa 21.00 Uhr) und ist nachts günstiger (Niedertarif in der übrigen Zeit).

Strompreis 2026 exkl. 8,1% MwSt. 

Benutzungsdauer > 3'000h
Hochtarif 18.63 Rp./kWh 
Niedertarif 15.73 Rp./kWh

Benutzungsdauer < 3'000h 
Hochtarif 19.43 Rp./kWh 
Niedertarif 16.13Rp./kWh


  • Hinweise

    Verrechnung nach Leistung
    Entscheidend ist die höchste gemessene Leistung innerhalb einer Viertelstunde im jeweiligen Monat (gemessen rund um die Uhr)
    Die Messung kann auf Niederspannung (NS) oder Mittelspannung (MS) erfolgen.
    Bei Quartalsverrechnung wird der Durchschnitt der drei Monats-Höchstwerte verwendet.

    Blindenergie 
    Ein gewisser Anteil an Blindenergie (induktiv und kapazitiv) ist bis zu 50% der verbrauchten Wirkleistung in der Netznutzung enthalten. Wird mehr Blindenergie gemessen, wird sie separat mit dem Tarif «Blindenergie» verrechnet – für Hochtarif und Niedertarif jeweils getrennt. 

    Ergänzende Bestimmungen 
    Detaillierte und rechtsverbindliche Auskünfte finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen (PDF) für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung von Energie und Wasser (AGB), sowie weiteren anwendbaren Reglementen und Bestimmungen der NetZulg AG. 

    Rücklieferung von Solarstrom 
    Informationen

    Rückerstattung für AC-Speicherbetreibende 
    Ab dem 1. Januar 2026 können Betreibende von Batteriespeichern mit Endverbrauch (z. B. stationäre AC-Speicher oder bidirektionale Elektrofahrzeug-Ladestationen) bei der NetZulg AG eine Rückerstattung eines Anteils des Netznutzungsentgelts beantragen. Voraussetzung ist, dass der Speicher systemdienlich eingesetzt wird: Der Speicher muss Energie aus dem Netz beziehen und wieder abgeben sowie über eine separate Messung (Zähler) verfügen.