Stromprodukte
Wählen Sie das für Sie passende Stromprodukt.
Gewerbe
Standardprodukt mit Leistungsmessung
Für Gewerbe- und Industriekunden mit einem jährlichen
Stromverbrauch zwischen 50'000 und 100'000 kWh.
mit Leistungsmessung und Anschluss an Niederspannung 0.4 kV (Netzebene 7)
Doppeltarif (DT): Der Strom kostet tagsüber mehr (Hochtarif von etwa 07.00 bis etwa 21.00 Uhr) und ist nachts günstiger (Niedertarif in der übrigen Zeit).
Strompreis 2026
- Hochtarif 29.87 Rp./kWh exkl. 8,1 % MwSt.
- Niedertarif 27.06 Rp./kWh exkl. 8,1 % MwSt.
Industrie
Standardprodukt mit Leistungsmessung
Für Gewerbe- und Industriekunden mit einem jährlichen Stromverbrauch über 100'000 kWh.
Mit Leistungsmessung und Anschluss an Niederspannung 0.4 kV (Netzebene 7)
Doppeltarif (DT): Der Strom kostet tagsüber mehr (Hochtarif von etwa 07.00 bis etwa 21.00 Uhr) und ist
nachts günstiger (Niedertarif in der übrigen Zeit).
Strompreis 2026 exkl. 8,1% MwSt.
Benutzungsdauer > 3'000h
Hochtarif 18.63 Rp./kWh
Niedertarif 15.73 Rp./kWh
Benutzungsdauer < 3'000h
Hochtarif 19.43 Rp./kWh
Niedertarif 16.13Rp./kWh
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Hinweise
Verrechnung nach Leistung
Entscheidend ist die höchste gemessene Leistung innerhalb einer Viertelstunde im jeweiligen Monat (gemessen rund um die Uhr)
Die Messung kann auf Niederspannung (NS) oder Mittelspannung (MS) erfolgen.
Bei Quartalsverrechnung wird der Durchschnitt der drei Monats-Höchstwerte verwendet.
Blindenergie
Ein gewisser Anteil an Blindenergie (induktiv und kapazitiv) ist bis zu 50% der verbrauchten Wirkleistung in der Netznutzung enthalten. Wird mehr Blindenergie gemessen, wird sie separat mit dem Tarif «Blindenergie» verrechnet – für Hochtarif und Niedertarif jeweils getrennt.
Ergänzende Bestimmungen
Detaillierte und rechtsverbindliche Auskünfte finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen (PDF) für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung von Energie und Wasser (AGB), sowie weiteren anwendbaren Reglementen und Bestimmungen der NetZulg AG.
Rücklieferung von Solarstrom
Informationen
Rückerstattung für AC-Speicherbetreibende
Ab dem 1. Januar 2026 können Betreibende von Batteriespeichern mit Endverbrauch (z. B. stationäre AC-Speicher oder bidirektionale Elektrofahrzeug-Ladestationen) bei der NetZulg AG eine Rückerstattung eines Anteils des Netznutzungsentgelts beantragen. Voraussetzung ist, dass der Speicher systemdienlich eingesetzt wird: Der Speicher muss Energie aus dem Netz beziehen und wieder abgeben sowie über eine separate Messung (Zähler) verfügen.




