Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Gründung einer Gesellschaft für die selbstständige Nutzung von Solar- und Netzstrom

Selbstständig Strom verwalten

Nach der Installation einer Photovoltaikanlage – oder auch mit einer bereits bestehenden Anlage – können die Nutzerinnen und Nutzer eine Gemeinschaft bilden. Der produzierte Solarstrom wird dann über die eigenen Zähler der Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) geliefert. Die bisherigen Anschlüsse werden zurückgebaut; die Kosten dafür trägt die Grundeigentümerschaft. Die Verrechnung der Stromverbräuche innerhalb der ZEV ist Sache der Eigenverbrauchsgemeinschaft.

  • Produzierter Solarstrom wird über die Zähler der Eigenverbrauchsgemeinschaft ZEV geliefert.
  • Rückbau der bisherigen Anschlüsse zu Lasten der Grundeigentümerschaft.
  • Die Nutzer-Messungen erfolgen durch die Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV).
  • Der aus dem Netz bezogene Strom stellt die Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) den Nutzern anteilig in Rechnung.
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV

Virtueller ZEV (vZEV)

Beim ZEV erfolgt die Nutzung des Solarstroms mit einem einzigen physischen Netzanschlusspunkt und eigener Leitungsinfrastruktur vor Ort. Beim vZEV wird die bestehende Netzanschlussinfrastruktur genutzt. Im vZEV werden mehrere nahegelegene Liegenschaften virtuell zu einer Verbrauchsgemeinschaft verbunden. Es ist nicht erforderlich, dass alle Parteien einer Liegenschaft am vZEV teilnehmen. Ihr Energieversorger stellt Ihnen bei einem vZEV die Messdaten der betroffenen Smart Meter für die ZEV-interne Abrechnung des Eigenverbrauchs zur Verfügung.

Bei einer virtuellen ZEV (vZEV) ist ein vorgängige technische Machbarkeitsprüfung durch Ihren Energieversorger unumgänglich.

Netznutzungstarif

Die Eigenverbrauchsgemeinschaft ZEV hat einen Netzvertrag:

  • bis 50'000 kWh pro Jahr «Einfach Haushalt» oder «Gemeinschaft ZEV»
  • ab 50'000 kWh pro Jahr «Gemeinschaft ZEV»

Services

Aufbau und Abrechnung der ZEV/vZEV

Einbau Smart Meter-Zähler und Konzentrator Betrieb Smart Meter-System. Die Verrechnung der Stromverbräuche innerhalb der ZEV ist Sache der Eigenverbrauchsgemeinschaft