Strompreise 2026
sinken in Steffisburg
Preisinformationen
Strompreise 2026 für Haushaltskundinnen und -kunden (PDF)
Strompreise 2026 für Gewerbe- und Industriekundschaft (PDF)
Mitteilung zu den Tarifänderungen 2026 (PDF)
Medienmitteilung vom 29. August 2025
Sinkende Strompreise in Steffisburg im kommenden Jahr
Die NetZulg AG senkt auf den 1. Januar 2026 die Strompreise für Haushalte und Gewerbe. Während die Energiekosten deutlich zurückgehen, entwickeln sich Netz- und Abgabepositionen unterschiedlich. In der Gesamtrechnung bezahlen die Kundinnen und Kunden im kommenden Jahr weniger für ihren Strom.
Energiekosten
Die NetZulg AG beschafft den Strom für ihre Kundinnen und Kunden schrittweise und über mehrere Jahre hinweg an den europäischen Strombörsen. Diese breit abgestützte Einkaufsstrategie sorgt für Stabilität und schützt vor kurzfristigen Preisspitzen. Für 2026 wirkt sich die vorausschauende Planung besonders positiv aus: Die Energiekosten sinken im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich. Im Standardprodukt mit Einheitstarif für Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe (bis 50'000 kWh Jahresverbrauch) beträgt der Energiepreis neu 11.8 Rp./kWh (Vorjahr 13.6 Rp./kWh), was einer Senkung von rund 13 Prozent entspricht.
Netznutzung
Die Netznutzung umfasst Bau, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der Netzinfrastruktur in Steffisburg sowie in den vorgelagerten Netzen. Da die insgesamt über die im Versorgungsgebiet gelieferte Strommenge leicht rückläufig ist, verteilen sich die fixen Kosten auf weniger Kilowattstunden. Entsprechend steigen die Netznutzungspreise im Durchschnitt moderat an. Wer sich für das Haushalts-Wahlprodukt mit Doppeltarif entscheidet und der Steuerung bestimmter elektrischer Verbraucher zustimmt, profitiert zusätzlich von günstigeren Preisen als Entschädigung für diese Flexibilität.
Messkosten
Gemäss gesetzlichen Vorgaben werden die Messkosten ab 1. Januar 2026 als eigene Position auf der Stromrechnung ausgewiesen. Sie decken die Erfassung, Übermittlung und Verarbeitung der Verbrauchsdaten ab. Pro physischen Messpunkt fallen CHF 6.60 und pro virtuellen Messpunkt CHF 1.25 pro Monat an.
Abgaben
Abgaben werden von Bund und Gemeinde vorgegeben und von der NetZulg AG ohne Aufschlag weitergegeben. Die kommunale Abgabe an die Gemeinde Steffisburg bleibt unverändert. Auf nationaler Ebene steigen die Kosten für die Stromreserve von 0.23 Rp./kWh auf 0.41 Rp./kWh. Hinzu kommt ab 2026 der neue Solidaritätszuschlag von 0.05 Rp./kWh, mit dem ausserordentliche Massnahmen in besonderen Marktsituationen sowie die Unterstützung stromintensiver Industrien finanziert werden. Der Netzzuschlag für die Förderung erneuerbarer Energien und für ökologische Verbesserungen an Schweizer Gewässern bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert bestehen.
Rücklieferung von Solarstrom
Seit Anfang 2025 wird eingespeister Solarstrom auf Basis des quartalsweise ermittelten Referenzmarktpreises für Photovoltaik vergütet. Die Berechnung erfolgt durch das Bundesamt für Energie, die Auszahlung jeweils rückwirkend. Ab 1. Januar 2026 gilt zusätzlich ein Mindestpreis für die Rücklieferung. Damit wird sichergestellt, dass sich typische Anlagen auch bei dauerhaft tiefen Marktpreisen amortisieren können. Für Anlagen bis 30 kWp beträgt die Minimalvergütung 6 Rp./kWh, für Anlagen ab 30 kWp ohne Eigenverbrauch 6.2 Rp./kWh. Bei Anlagen zwischen 30 und 150 kWp mit Eigenverbrauch variiert die Minimalvergütung je nach Grösse. Die NetZulg AG bietet Ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ihre Herkunftsnachweise (HKN) aus Solarstrom ganz einfach zu verkaufen, sofern die Anlagen den Vorgaben entsprechen. Dabei profitieren die Kundinnen und Kunden der NetZulg AG gleich doppelt: Die NetZulg zahlt für den HKN den aktuellen Grosshandelspreis plus zusätzlich 1 Rappen pro Kilowattstunde. So erhalten die Kundinnen und Kunden einen fairen Mehrwert und gemeinsam wird aktiv die Produktion von sauberem Solarstrom gefördert.
Rückerstattung für Speicherlösungen
Ebenfalls ab 2026 gilt ein national geregelter Rückerstattungstarif für Speicher. Kundinnen und Kunden können beim Verteilnetzbetreiber beantragen, dass die Netznutzungskosten in bestimmten Fällen rückvergütet werden. Dies betrifft beispielsweise Speicher mit Eigenverbrauch, Umwandlungsanlagen oder Pilot- und Demonstrationsprojekte. Auf diese Weise werden innovative Lösungen unterstützt, die zur Versorgungssicherheit und Flexibilität im Stromnetz beitragen.
Beispielrechnung für einen Durchschnittshaushalt
Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 kWh im Wahlprodukt Haushalt DT mit Doppeltarif zahlte 2025 rund drei Prozent mehr als er 2026 bezahlen wird. Die Stromrechnung reduziert sich somit spürbar, auch wenn einzelne Tarifpositionen ansteigen oder neu separat ausgewiesen werden.




