Geschäftsbericht 2025 Energie Versorgung Riggisberg AG
Nachdem das Jahresergebnis 2024 von der Wertberichtigung auf den Fernwärmeanlagen und dem daraus resultierenden Jahresverlust der EVR AG geprägt war, stand das Geschäftsjahr 2025 ganz im Zeichen der Restrukturierung, Konsolidierung und Sanierung des Unternehmens.
Bericht des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
Nachdem das Jahresergebnis 2024 von der Wertberichtigung auf den Fernwärmeanlagen und dem daraus resultierenden Jahresverlust der EVR AG geprägt war, stand das Geschäftsjahr 2025 ganz im Zeichen der Restrukturierung, Konsolidierung und Sanierung des Unternehmens.Das negative Ergebnis im Geschäftsjahr 2024 führte bekanntlich zu einem sogenannten Kapitalverlust, da das verbliebene Eigenkapital die Schwelle von 50% des ursprünglichen Aktienkapitals unterschritten hatte. Der Verwaltungsrat war verpflichtet, Massnahmen vorzusehen, um diesen Zustand zu korrigieren. Er kam dieser Verpflichtung nach, indem er den Gemeinderat zu einem teilweisen Verzicht der Darlehen der Einwohnergemeinde Riggisberg aufforderte.Im Jahresverlauf 2025 zeichnete sich ab, dass die eingeleiteten Massnahmen zur wirtschaftlichen Optimierung der EVR AG rasch und substanziell Wirkung zeigten.
Ab dem Halbjahresabschluss und dem darauf basierenden Forecast erschien es als realistisch, die Wiederherstellung der gesetzlich geforderten Eigenkapitalanforderungen aus eigener Kraft – mit einem entsprechend positiven Jahresergebnis 2025 – erreichen zu können. Mit dem nun vorliegenden definitiven Jahresergebnis 2025 wurde diese Erwartung mehr als bestätigt, weshalb der Verwaltungsrat die Forderung auf einen Darlehensverzicht der Einwohnergemeinde auch formell zurückziehen kann.
Das Geschäftsjahr 2025 schliesst mit dem rekordhohen Jahresgewinn von rund 700'000 Franken(vgl. nachstehende Grafik). Die bereits 2024 erkennbare Trendwende im operativen Betriebsergebnis vor Zinsen, Abschreibungen und Steuern (EBITDA) konnte im Jahr 2025 bestätigt und weiter ausgebaut werden.

Da sich die Geschäftstätigkeit der EVR AG grossmehrheitlich im regulierten Monopolbereich (Stromversorgung inklusive Netzbetrieb) respektive im vertraglich geregelten Wärmegeschäft abspielt, basiert die Stärkung der Ertragskraft vorwiegend auf konsequenten kostenseitigen Massnahmen. Grundlage dafür ist eine konsequente wirtschaftliche Unternehmensführung sowie der 2024 getroffene und umgesetzte Grundsatzentscheid, die Geschäfts- und Betriebsführung an die NetZulg AG, Steffisburg, auszulagern. Nebst der Stärkung der fachlichen Kompetenz bei der Sicherstellung der Energieversorgung profitiert die EVR AG durch dieses Outsourcing von mehreren kostenseitigen Vorteilen: Eine deutliche Reduktion der Fix- und Gemeinkosten des Unternehmens (vgl. nachstehende Grafik), Synergie-Vorteile bei Prozess- und Systemkosten sowie eine erhöhte Besteller-Kompetenz beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen.

Die Gewinnsteigerung konnte erreicht werden trotz einem leichten Umsatzrückgang um rund 4%, welcher im Wesentlichen auf einen rückläufigen Stromabsatz in Kombination mit der Strompreis-Reduktion gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen ist.
Das Jahr 2025 war regulatorisch geprägt durch die erste Umsetzungsphase des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, des sogenannten Stromgesetzes bzw. Mantelerlasses. Ein erstes Verordnungspaket trat per 1. Januar 2025 in Kraft; weitere zentrale Elemente wurden im Februar 2025 vom Bundesrat verabschiedet und treten per 1. Januar 2026 in Kraft. Für Verteilnetzbetreiber und Grundversorger bedeutet dies eine schrittweise Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Stromproduktion, Eigenverbrauch, lokale Stromnutzung, Grundversorgung, Messwesen und Flexibilität.
Der regulatorische und wirtschaftliche Druck auf die Branche der Energieversorgung dürfte in den kommenden Jahren weiter steigen. Insbesondere für einen kleinen Versorger wie die EVR AG wird eine laufende Überprüfung der Unternehmens- und Eigentümerstrategie sowie eine konsequente Fortführung des eingeschlagenen Weges mit einer ausgeprägten Fokussierung auf Wirtschaftlichkeit eine unabdingbare existenzielle Anforderung darstellen. Diese Entwicklungen gilt es auch künftig in enger Abstimmung zwischen dem Unternehmen und der Einwohnergemeinde Riggisberg als Alleinaktionärin zu bestreiten.
Urs Lustenberger, Verwaltungsratspräsident EVR AG
Rolf Schröter, Geschäftsführer EVR AG
Geschäftsbericht 2025 (PDF)




