Werkvorschriften

im Versorgungsgebiet der NetZulg AG


Im Versorgungsgebiet der NetZulg AG gelten die gültigen Werkvorschriften der Netzbetreiber
BE / JU / SO/ SBB
(www.werkvorschriften.ch) sowie die werkeigenen Zusätze der NetZulg AG.
 

Werkeigene Zusätze der NetZulg AG


WV 6.17 Standort der Messeinrichtung
Beim Standort für Messeinrichtungen wird auf das «Merkblatt über Hausanschluss-
Varianten und Zählerfernauslesung für Wasser, Strom und Gas der NetZulg AG»
hingewiesen.
Zusätzlich gelten für die Zählerfernauslesung WV A 6.22.

WV 6.6 Schema Wandler-Messeinrichtung
Bei Wandler-Messeinrichtungen ist das Schema der NetZulg AG zu berücksichtigen.
WV A 6.65

WV 7.15 Anschlussüberstromunterbrecher in Schaltgerätekombinationen
Für Anschlussüberstromunterbrecher in Schaltgerätekombinationen gilt:
Bis 100 A : Disposition WV A 4.12/3
Über 100 A : Disposition WV A 4.12/3 Version NetZulg AG mit Klemmen

WV 8.23 Widerstandsheizungen
Für den Anschluss von Widerstandsheizungen gelten besondere Richtlinien des
Kantons Bern. WV 8.231

WV 8.25 Sperrung von Waschmaschinen/Wäschetrockner
Die maximal zulässige ungesperrte Leistung beträgt 3.0 kW pro Hausanschlusskasten.
Die Leistungen von Waschmaschinen und Wäschetrocknern müssen addiert werden
und dürfen ungesperrt 3.0 kW pro Hausanschluss nicht überschreiten. WV A 8.251

WV 8.26 Wärmepumpenanlagen für Heizung und Warmwassererwärmung
Für Wärmepumpenanlagen ohne separaten Zähler (Tarif Netznutzung NS DTW)
mit einem Anschlusswert grösser 3.0 kW gilt die Spitzensperrpflicht. WV 8.261

Für Wärmepumpenanlagen mit separatem Zähler (Tarif Netznutzung NS DTSP) gilt das
«Installations-Schema für Wärmepumpen» der NetZulg AG. WV 8.261

WV 9.2 Blindstromkompensationsanlagen
Bei den Gewerbe und Industrietarifen (Tarif Netznutzung NS UAS/OAS/Plus sowie MS PRO) mit
Leistungs-, respektive Kombizähler wird der Blindenergiebezug, der die Hälfte des
Wirkenergiebezugs übersteigt (Leistungsfaktor kleiner cos phi 0,9), verrechnet.

Weist der Blindstromverbrauch eines Bezügers einen cos phi unter 0,8 auf,
so ist zu seinen Lasten und nach den technischen Richtlinien der NetZulg AG eine
Blindstromkompensationsanlage einzubauen. WV 9.21

Die Rundsteuertonfrequenz der NetZulg AG ist 1014 Hz.
Eine Verdrosselung ist unerlässlich.
 

Downloads

Werkvorschriften Übersicht
Werkvorschrift Anschlussüberstromunterbrecher
Werkvorschrift A 4.12/2 (Schema)
Werkvorschrift Erdungssystem (Merkblatt)
Werkvorschrift Wandlermessung (Schema)
Werkvorschrift Wärmepumpen (Schema)

Baugesuch Grabenaufbruch
Bestellung Baustromanschluss
Wasserinstallationsanmeldung

Anforderung Netzbetreiber an Ladestationen